Die Konzerntochter DB Netz darf sich nicht von Juristen der DB beraten lassen
Leipzig (ddp.djn). Die Deutsche Bahn hat eine Schlappe vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erlitten. Die Konzerntochter DB Netz, die einen Großteil der Eisenbahnschienen betreibt, darf sich nicht von Juristen der Deutschen Bahn beraten lassen, wenn es um den Netzzugang und das Wegeentgelt für Konkurrenten des Staatskonzerns geht, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damit bestätigten die Richter eine Verbotsverfügung des Eisenbahnbundesamtes.
Das Eisenbahn-Bundesamt hatte der DB Netz AG untersagt, die Dienste dieser Konzernjuristen bei Entscheidungen über den Netzfahrplan, bei der sonstigen Zuweisung von Zugtrassen und bei Entscheidungen über die Wegeentgelte in Anspruch zu nehmen. Gegen das Verbot haben sowohl die DB Netz AG als auch die Deutsche Bahn Klage erhoben. Nach unterschiedlichen Entscheidungen der Vorinstanzen hat das Bundesverwaltungsgericht die Klagen nun abgewiesen.